Elektro Gelenk-Hebebühne GTB 169 EK
Ja, ein Selbstbau ist grundsätzlich erlaubt, solange baurechtliche Vorgaben eingehalten werden. Je nach Höhe und Lage kann eine Genehmigung nötig sein. Rücksprache mit dem Bauamt ist ratsam.
Ein hydraulischer Seitenschieber erlaubt das seitliche Verschieben der Gabelzinken, ohne den Stapler zu bewegen – ideal zum präzisen Be- und Entladen sowie für Arbeiten in engen Bereichen.
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Ja, wenn eine Gelangensbestätigung vorliegt und alle kaufmännischen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
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