Elektro-Gelenksteiger GTB 135 E
Eine Elektro-Gelenkteleskopbühne einsetzen darf, wer eine Unterweisung in den Maschinentyp erhalten hat, für die Bedienung geeignet und mindestens 18 Jahre alt ist.
Höhenzugangstechnik, z. B. eine Teleskopmastbühne, bedienen darf, wer nachweislich in die Bedienung unterwiesen ist. Als Nachweis gilt die PAL-Card.
Die Arbeitshöhe ist der entscheidende Parameter in Bezug auf eine Scherenarbeitsbühne
Um die passende Hubbühne zu bestimmen, sind Kenntnisse zu erforderlichen Leistungsparametern und den örtlichen Gegebenheiten unbedingt notwendig.
Vertikalarbeitsbühnen eignen sich nur für den senkrechten Höhenzugang. Auslegerarbeitsbühnen verfügen über seitliche Reichweite und können somit z. B. Hindernisse überwinden.
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