Mastbühne TMB 102 E II
Diesel Scherenbühnen mit Arbeitshöhen zwischen 10 und 18 m gelten als Standard in der Vermietung.
Auf dem Privatgrundstück darf jede eingewiesene Person eine Anhängerbühne betreiben.
Manuelle Hebebühnen dürfen die meisten druckempfindlichen Oberflächen befahren.
Vertikalarbeitsbühnen eignen sich nur für den senkrechten Höhenzugang. Auslegerarbeitsbühnen verfügen über seitliche Reichweite und können somit z. B. Hindernisse überwinden.
Ja. Der Verleih bietet verschiedene Bi-Energie-Gelenkteleskopbühnen zur individuellen Miete an.
* Pflichtfelder