Anhängerarbeitsbühne AB 122 GTE
Auf dem Privatgrundstück darf jede eingewiesene Person eine Anhängerbühne betreiben.
Ja, es gibt LKW-Arbeitsbühnen mit Gelenkteleskopaufbau.
Elektro-Scherenbühnen gelten als vergleichsweise unkompliziert in der Handhabung.
Eine Elektro-Gelenkteleskopbühne einsetzen darf, wer eine Unterweisung in den Maschinentyp erhalten hat, für die Bedienung geeignet und mindestens 18 Jahre alt ist.
Mastbühnen mit Stützen, wie die TMB 110 E zur Miete, verteilen ihr ohnehin geringes Eigengewicht auf einer maximalen Fläche, weshalb sie für druckempfindliche Bodenbeläge geeignet sind.
* Pflichtfelder