Anhängerarbeitsbühne AB 122 GTE
LKW-Arbeitsbühnen und Anhängerarbeitsbühnen mit Zulassung dürfen im öffentlichen Straßenraum bewegt werden. Selbstfahrende Arbeitsbühnen, z. B. Scheren und Gelenkteleskopbühnen, werden als selbstfahrende Arbeitsmaschine behandelt.
Hybrid-Gelenkbühnen sind deutlich leichter als gleichwertige Arbeitsbühnen und sorgen auf lastlimitierten Flächen für eine wesentlich geringere Punktlast.
Manuelle Mastbühnen mit patentiertem Energiespeichersystem gibt es bis 4,20 m Arbeitshöhe.
LKW-Arbeitsbühnen verfügen, je nach Bauart, über 300 - 600 kg Korbtragkraft.
Arbeitsbühnen der FleXXilift-Reihe punkten mit besonderer Wendigkeit und einer kompakten Bauform.
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