Anhängerarbeitsbühne AB 122 GTE
Kleinere Raupenbühnen sind übersichtlich gestaltet und lassen sich nach einer Unterweisung leicht bedienen. Große Raupenarbeitsbühnen ab 40 Metern aufwärts sind nur von Fachpersonal zu bedienen.
Eine Teleskopbühne nutzen darf, wer in der Bedienung unterwiesen, mindestens 18 Jahre alt und physisch wie psychisch geeignet ist. Als Nachweis gilt die PAL-Card.
Hebebühnen kategorisieren sich in Maschinen für den rein vertikalen und den vertikal-horizontalen Höhenzugang.
Elektro-Scherenbühnen sind meistens für 2 Personen plus Werkzeug zugelassen
Nein, Diesel-Gelenkteleskopbühnen stehen nur gewerblichen Mietern zur Verfügung.
* Pflichtfelder