Gas-Stapler FS 30 IG-700
Stapler mit Fahrantrieb (Industriestapler, elektrische Hubwagen, Geländestapler) stehen nur gewerblichen Mietern zur Verfügung. Handhubwagen dürfen auch private Nutzer anmieten.
Für Geländestapler mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h ist keine Zulassung erforderlich. Wenn Sie jedoch auf öffentlichen Straßen fahren wollen, benötigen Sie eine Einzelbetriebserlaubnis und müssen bestimmte Straßenausrüstung gemäß StVZO haben.
Diesel-Industriestapler verfügen über keine Geländeeigenschaften und eignen sich entsprechend nicht für matschiges, unbefestigtes Areal. Ihr Haupteinsatzfeld sind asphaltierte oder gepflasterte Flächen.
Deichselstapler sind kompakt, wendig und unkompliziert in der Handhabung.
Ein Doppelstock-Hochhubwagen ist fähig, zwei Lasten frei übereinander aufzunehmen.
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