Telestapler TSR 3040
Rotoren sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen und nicht zulassungspflichtig. Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist jedoch an viele Voraussetzungen geknüpft.
Ja, Schwerlast-Teleskopstapler sind dafür konzipiert, großvolumige Lasten zu bewegen.
Unter bestimmten Voraussetzungen und nach Anmeldung bei der zuständigen Behörde dürfen Teleskopmaschinen im öffentlichen Straßenraum bewegt werden.
Schwerlast-Teleskopstapler erzielen vordere Reichweiten von ca. 5,50 m, ausgehend von 600 mm Lastschwerpunkt.
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