Kleinkran MC - Jib 114.1 D/E
Neben Glassaugern und Fahrplatten werden Arbeitsbühnen und Stapler häufig im Set mit Minikranen gemietet.
Der Selbsttransport von Minikranen und Raupenkranen durch den Mieter ist möglich.
Krane definieren sich nach § 2 der UVV für Krane (DGUV V 52) als "Hebezeuge, die Lasten mit einem Tragemittel heben und zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegen".
Die größte Hebehöhe ohne Kranspitze erreicht der Minikran MC 168.4 D/E mit 16,80 m. Mit installierter Kranspitze lässt sich mit dem RC 167 D K eine maximale Hebehöhe von 22 m erzielen.
Minikrane werden auf Transportanhänger geladen und zur Baustelle transportiert. Sie können über Rampen oder mithilfe von Kranen verladen und entladen werden.
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