Kran MC 127.3 D/E
Minikrane und Raupenkrane werden ausschließlich zur Selbstbedienung durch den Kunden vermietet.
Die Mindestmietzeit für einen Kran beträgt 1 Tag inkl. 8 Betriebsstunden. Eine Verlängerung der Mietzeit ist bedarfsgerecht tageweise oder für den mehrschichtigen Betrieb möglich.
Glashebegeräte zur Miete erfüllen die Anforderungen für Lastaufnahmemittel gemäß DIN EN 13155.
Spezialkrane werden in beengten und / oder lastlimitierten Bereichen eingesetzt, z. B. für Verglasungen.
Die leistungsstärksten Vakuumsauger der Vermietung heben maximal 800 kg.
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