Kran MC 127.3 D/E
Glasmontagegeräte dürfen selbst transportiert werden.
In der Vermietung stehen Minikrane, Raupenkrane, Glaskrane und Spezialkrane mit diversen Tragkräften und Spezifikationen zur Verfügung.
Krane definieren sich nach § 2 der UVV für Krane (DGUV V 52) als "Hebezeuge, die Lasten mit einem Tragemittel heben und zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegen".
Da Raupenkrane komplett ohne Stützen auskommen, ist ein entsprechendes Eigengewicht als Kontergewicht unbedingt nötig.
Nein. Raupenkrane haben prinzipiell keine Stützen. Ihr Eigengewicht dient als Kontergewicht.
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