Raupenbagger RB 350 K
Rüttelplatte RP 30 kN 200 kg
Minibagger und Raupenbagger werden auch an Privatkunden vermietet.
Der Bagger muss mindestens über eine ausreichende Menge Restkraftstoff für die Verladung / Abladung auf dem Vermieterhof verfügen.
Mit Ausnahme der Kettenbagger wird vom Vermieter kein Baggerführerschein für die Bagger Miete verlangt.
Die Minibagger im Verleih verfügen über ein in der Breite verstellbares Raupenfahrwerk.
Im Mietpark sind alle Bagger ab 2 to mit ROPS/FOPS-Sicherheitskabine ausgestattet.
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