Je nach Arbeiten, Einsatzort und Maschinentyp muss eine Arbeitsbühne abgestützt werden. Arbeitsbühnen mit Abstützungen sind unter anderem Lkw-Arbeitsbühnen, Raupenbühnen, Scherenbühnen sowie Anhängerbühnen.

Beachten Sie bei einer Abstützung bitte folgende Punkte:

  • Stützen Sie nur auf tragfähigem Untergrund ab.
  • Verwenden Sie geeignete lastverteilende Unterlagen, z. B. Unterlegplatten.
  • Beobachten Sie die Abstützungen beim Ein- und Ausfahren.
  • Achten Sie auf saubere Unterlegplatten (frei von Schlamm, Öl, Schnee etc)
  • Die gummierte Seite einer Unterlegplatte zeigt immer nach unten.
  • Auch in der schiefen Ebene wird horizontal abstützt (Sicherheit gegen Abrutschen). Sollte es erforderlich sein, sorgen Sie zum Beispiel mit Spaten oder Schaufel für einen ebenen Untergrund.
  • Kalkulieren Sie beim Abstützen mit „gleitenden Unterlegplatten“ (z. B. Raupenarbeitsbühnen) den Gleitweg ein, so dass der Stützteller später richtig auf der Unterlegplatte positioniert ist.
  • Heben Sie die Bühne maximal frei (es gelten die Angaben in der Bedienungsanleitung).
  • Nivellieren Sie die Arbeitsbühne mit Hilfe der Dosenlibelle aus (ggf. auch nachträglich bei einer automatischen Abstützung).
  • Alle Stützen müssen belastet sein und verfügen über festen Bodenkontakt.
  • Kontrollieren Sie regelmäßig den Abstützzustand.
  • Beachten Sie die Angaben in der Bedienungsanleitung der jeweils eingesetzten Hubbühne.
    Schulung benötigt?

Beliebte Bühnen mit Abstützungen

Häufig gemietet
LKW-Hubarbeitsbühne LB 162 T mit 16 m Arbeitshöhe
  • max. Arbeitshöhe: 16.15 m
  • max. seitl. Reichweite: 11.5 m
  • max. Tragkraft: 300 kg
LKW-Arbeitsbühne mit 29 m Arbeitshöhe
  • max. Arbeitshöhe: 29 m
  • max. Tragkraft: 290 kg
LKW-Steiger mit 27 m Arbeitshöhe
  • max. Arbeitshöhe: 27 m
  • max. seitl. Reichweite: 16.4 m
  • max. Tragkraft: 230 kg
Komplettansicht von schräg hinten der LKW-Arbeitsbühne mit 22,10 m Arbeitshöhe
  • max. Arbeitshöhe: 22.1 m
  • max. seitl. Reichweite: 14 m
  • max. Tragkraft: 200 kg
Lkw-Hubsteiger LB 300 T mit 30 m Arbeitshöhe aus der Vermietung
  • max. Arbeitshöhe: 30 m
  • max. Tragkraft: 290 kg

Teupen Raupenbühne 200 kg max. Tragkraft
  • max. Arbeitshöhe: 30 m
  • max. seitl. Reichweite: 14 m
  • max. Tragkraft: 200 kg
Abgestützte Raupenbühne RAB 230 mit 23 m Arbeitshöhe
  • max. Arbeitshöhe: 23 m
  • max. seitl. Reichweite: 11.2 m
  • max. Tragkraft: 200 kg
Neu im Mietpark
20 m Raupenarbeitsbühne RAB 207 GT B/E aus der Vermietung
  • max. Arbeitshöhe: 20.7 m
  • max. seitl. Reichweite: 10.6 m
  • max. Tragkraft: 250 kg
Raupenbühne mit 200 kg max. Tragkraft
  • max. Arbeitshöhe: 25.2 m
  • max. seitl. Reichweite: 15 m
  • max. Tragkraft: 200 kg
Häufig gemietet
Raupenarbeitsbühne mit Duo-Antrieb Diesel/Elektro
  • max. Arbeitshöhe: 18.3 m
  • max. seitl. Reichweite: 8.5 m
  • max. Tragkraft: 200 kg

Häufig gemietet
Anhängerbühne Gesamtansicht AB 122 GTE
  • max. Arbeitshöhe: 12.2 m
  • max. seitl. Reichweite: 6.1 m
  • max. Tragkraft: 200 kg
Abgestützte Anhängerbühne mit 16 m Arbeitshöhe von BEYER-Mietservice
  • max. Arbeitshöhe: 16 m
  • max. seitl. Reichweite: 9.1 m
  • max. Tragkraft: 215 kg
Anhängerbühne Gesamtansicht AB 147 E
  • max. Arbeitshöhe: 14.7 m
  • max. seitl. Reichweite: 7.53 m
  • max. Tragkraft: 225 kg
Anhängerarbeitsbühnen Gesamtansicht AB 150 EB
  • max. Arbeitshöhe: 15 m
  • max. seitl. Reichweite: 10 m
  • max. Tragkraft: 215 kg

Ziel einer Abstützung  ist es das Eigengewicht der Bühne, die Korblast und die während den Arbeiten auftretende Belastung (Bewegung, Windlast etc) entsprechend in den Boden abzuleiten. Bei Bühnen mit Ausleger, z. B. Lkw-Arbeitsbühnen, können je nach Auslegerposition sehr hohe Punktlasten entstehen. Hier ist Vergrößerung der Aufstandsfläche besonders wichtig, also die Verwendung von Unterlegplatten. Sowohl bei Innen- und Außenarbeiten werden Bühnen mit Abstützungen eingesetzt, ebenso bei begrenzt tragfähigen Böden und schwierigem Gelände. Wie sicher eine Arbeitsbühne abgestützt werden kann, steht und fällt auch mit den Bodenverhältnissen sowie der Bodenlast:

Erfahren Sie mehr über Bodenverhältnisse und Bodenlast

Gängige Fehler beim Aufstellen der Maschine

Viele Arbeitsbühnen sind heutzutage so konzipiert, dass vorm Erreichen des kritischen Grenzbereiches automatisch alle Bewegungen gestoppt werden (z. B. durch eine elektronische Überlastwarneinrichtung) und nur noch Rückzugsbewegungen in einen sicheren Bereich erlaubt sind. Doch die beste Technik nützt nichts, wenn der Bediener bei der Aufstellung der Arbeitsbühne verschiedene Kriterien nicht beachtet bzw. übersieht.

  • Die Bodenverhältnisse werden nicht beachtet.
  • Die Bodenlast wird nicht richtig eingeschätzt.
  • Die Stützen sind nicht mittig auf den Unterlegplatten platziert. Es besteht Kippgefahr.
  • Hohlräume unter Unterlegplatten wurden nicht beachtet bzw. verfüllt & verdichtet.
  • Die Aufstellung erfolgt nicht horizontal. Die Stützen können bei einer Schrägabstützung abrutschen und die Bühne kann umkippen.
  • Die Wetterlage wird nicht berücksichtigt, zum Beispiel können bei Starkregen die Unterlegplatten unterspült werden.
  • Es wird nicht geeignetes Unterlegmaterial verwendet, z. B. Kanthölzer unterschiedlicher Größe bzw. Stärke.
  • Nicht alle Stützen haben Bodenkontakt.

Unsicher wie eine Arbeitsbühne richtig abgestützt wird?

Ausgebildete Bediener minimieren das Unfallrisiko und somit die Gefahr von Personen- und Sachschäden. Des Weiteren erfüllen Unternehmen ihre Unterweisungspflicht (§ 12 Arbeitsschutzgesetz) bei Teilnahme der Mitarbeiter an entsprechenden Schulungen. Die Beyer-Akademie führt an sechs Standorten regelmäßig Schulungen zum Thema „Sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühnen“ durch. Diese Schulungen entsprechen der DGUV 308-008 und sind nach TÜV ISO 18878 zertifiziert. Machen auch Sie den nationalen Bedienerschein oder erwerben Sie die international gültige PAL-Card (IPAF) und arbeiten Sie sicher mit einer Arbeitsbühne – in jeder Situation.

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