IPAF Arbeitsbühnen
Ort Datum Thema
50354 Köln-Hürth 4.4.2024 IPAF Arbeitsbühnen

Schulungsdauer: 1 Tag

Voraussetzung zur Teilnahme: Bitte beachten Sie, dass alle Teilnehmer die Anforderungen gem. DGUV G 308-008, Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen, erfüllen müssen.

IPAF-Schulung
Ort Datum Thema
56206 Hilgert 19.4.2024 IPAF

Schulungsdauer: 1 Tag

Voraussetzung zur Teilnahme: Bitte beachten Sie, dass alle Teilnehmer die Anforderungen gem. DGUV G 308-008, Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen, erfüllen müssen.

IPAF-Schulung
Ort Datum Thema
50354 Köln-Hürth 24.4.2024 IPAF

Schulungsdauer: 1 Tag

Voraussetzung zur Teilnahme: Frühere Termine auf Anfrage. Bitte beachten Sie, dass alle Teilnehmer die Anforderungen gem. DGUV G 308-008, Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen, erfüllen müssen.

IPAF-Schulung
Ort Datum Thema
55252 Wiesbaden 8.5.2024 IPAF

Schulungsdauer: 1 Tag

Voraussetzung zur Teilnahme: Frühere Termine auf Anfrage. Bitte beachten Sie, dass alle Teilnehmer die Anforderungen gem. DGUV G 308-008, Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen, erfüllen müssen.

IPAF-Schulung
Ort Datum Thema
56206 Hilgert 17.5.2024 IPAF

Schulungsdauer: 1 Tag

Voraussetzung zur Teilnahme: Bitte beachten Sie, dass alle Teilnehmer die Anforderungen gem. DGUV G 308-008, Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen, erfüllen müssen.

IPAF-Schulung
Ort Datum Thema
63526 Erlensee 24.5.2024 IPAF

Schulungsdauer: 1 Tag

Voraussetzung zur Teilnahme: Frühere Termine auf Anfrage. Bitte beachten Sie, dass alle Teilnehmer die Anforderungen gem. DGUV G 308-008, Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen, erfüllen müssen.

Arbeitsbühnen-Bedienerschulung gem. DGUV
Ort Datum Thema
50354 Köln-Hürth 3.6.2024 IPAF Arbeitsbühnen

Schulungsdauer: 1 Tag

Voraussetzung zur Teilnahme: Frühere Termine auf Anfrage. Bitte beachten Sie, dass alle Teilnehmer die Anforderungen gem. DGUV G 308-008, Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen, erfüllen müssen.

IPAF-Schulung Inhouse

Schulungsdauer: 1 Tag

Voraussetzung zur Teilnahme: Bitte beachten Sie, dass alle Teilnehmer die Anforderungen gem. DGUV G 308-008, Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen, erfüllen müssen.

IPAF Schulung

Die effektive Bedienung von Hubarbeitsbühnen verschiedener Bauarten erfordert von Bedienern theoretisches und fundiertes Fachwissen sowie praktisch erworbene Fähigkeiten zu den Funktionsweisen der Arbeitsbühnen. Nur kompetente und ausgebildete Bediener erfüllen die Anforderungen für den verantwortungsbewussten und sachgemäßen Umgang mit den verschiedenen Bühnentypen. Machen auch Sie den "Führerschein" für unterschiedliche Arbeitsbühnen.

Schulungen nach IPAF - sind sie Pflicht?

Die Bedienung von Arbeitsbühnen unterliegt gesetzlichen Bestimmungen. So darf Personal zur Bedienung von Bühnen eingesetzt werden, wenn die Bediener

  • geschult sind und eine gültige Ausbildungsbestätigung vorliegt
  • eine Unterweisung in das verwendete Bühnenmodell erhalten haben
  • eine schriftliche Beauftragung besitzen
  • mindestens 18 Jahre alt sind
  • gesundheitlich geeignet sind
    (Quellen: DGUV 100-500, § 9 BetrSichV, §§ 4 + 7 BGV A1, § 4 GUV – V A1)
     

Durch die erfolgreiche Teilnahme an der IPAF-Schulung erlangen Bediener von Hubarbeitsbühnen die PAL Card. Schulungen nach IPAF sind vom TÜV nach ISO 18878 zertifizierte Schulungen (Mobile Hubarbeitsbühnen-Bediener /Fahrer Schulung), die den gesetzlichen Bestimmungen der DGUV in Bezug auf den Grundsatz 308-008 entsprechen. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung (IPAF-Schulung) erhalten die Teilnehmer die international anerkannte PAL Card als Nachweis. Eine IPAF Schulung ist demnach keine Pflicht, sie entspricht jedoch dem geforderten Nachweis, u.a.  aus der Empfehlung der DGUV 308-008. Jedoch fordern zahlreiche Auftraggeber genau diesen Nachweis, schließlich geht es um die Sicherheit auf ihrer Baustelle.

Ihre Vorteile:

  • maßgeblicher Beitrag zur Unfallreduzierung
  • Minimierung der Risiken für Auftraggeber bei Haftungsansprüchen
  • effizienter und sicherer Maschineneinsatz
  • international gültig
  • Unterrichtseinheiten in kleinen Gruppen
  • individuelle Inhouse-Schulungen
  • deutschlandweite Schulungen in IPAF-zertifizierten Schulungszentren


Die Hauptursachen für Arbeitsbühneneinsatz mit Todesfall sind Absturz, Stromschlag, Einklemmen und Umkippen der Bühne. Situationen, die durch ausgebildete Bediener verhindert werden können.

Hinweis: Gesetzlich Pflicht ist jedoch nach §12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und §12 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie nach §4 DGUV 1 die jährliche Unterweisung (firmen- und anwenderbezogene Sicherheitsschulung) für Bediener von Hubarbeitsbühnen.

Mehr zur Unterweisung

IPAF-Schulungen | Voraussetzungen

Für die Teilnahme an den IPAF-zertifizierten Schulungen der Beyer-Akademie müssen die Teilnehmer mindestens 18 Jahre alt sein und eine gesundheitliche Eignung mitbringen.

PAL Card | Der Führerschein für Arbeitsbühnen

Nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen sowie der Gesetzlichen Unfallversicherung sollen Bediener nachweislich unterwiesen und befähigt sein, auch im Umgang mit Hubarbeitsbühnen. IPAF Schulungen sind international anerkannt und erfolgen nach ISO 18878. Mit der PAL Card werden auch nationale Vorschriften und Grundsätze für Arbeitssicherheit abgedeckt (BGG 966 bzw. DGUV 308/008). Bei einer Kontrolle auf der Baustelle erfolgt die Überprüfung oftmals über das Online-Verifizierungstool von IPAF.
Gültigkeit: Die PAL Karte ist in Deutschland aufgrund der DGUV Vorschrift 1 "Mitarbeiter sind regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich zu unterweisen" unbegrenzt gültig. Da hier aber ein Widerspruch mit der IPAF besteht ("nach 5 Jahren muss ein Wiederholungskurs durchgeführt werden"), gibt es für den deutschen Markt die sogenannten "Logbücher". Hier steht auf Seite 4: "In Deutschland ist die PAL Card als Befähigungsnachweis unbefristet gültig. Der jeweilige Arbeitgeber ist für die jährliche Nachunterweisung nach DGUV Vorschrift 1 verantwortlich. Es besteht eine Teilnahme und Dokumentationspflicht."

Inhalte der IPAF-Bediener-Schulung (Dauer: 1 Tag)

In der Theorie wird Fachwissen zu folgenden Themen vermittelt:

  • Hubarbeitsbühnen-Modelle und Arten
  • Statistiken und Unfälle mit Arbeitsbühnen
  • Anforderungen an Bedienpersonal
  • rechtliche Grundlagen zur Bedienung von Höhenzugangstechnik
  • technische Prüfungen von Arbeitsbühnen für und nach Einsätzen
  • sichere Bedienung und Anwendung inklusive Aufbau und Funktionen vpn Höhenzugangstechnik
  • die Einsatzmöglichkeiten der verschiedenen Hubarbeitsbühnen-Typen und –Arten
  • Gefahren bei unsachgemäßer Bedienung von Höhenzugangstechnik
  • Begriffserläuterungen zu Arbeitshöhe, Standsicherheit, Seiten- und Windkräfte, Nutzlast und Bodenbeschaffenheit
  • sichere Bedienung und Auswahl des Einsatzbereichs
     

Der theoretische Unterricht in der IPAF Bedienerschulung schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist ein obligatorischer Teil zum Erlangen der PAL Card als Nachweis zum Bedienen von Höhenzugangstechnik.
 

Der praktische Teil der IPAF Schulung befasst sich mit:

  • Vorstellung der Maschinen und der einzelnen Maschinenkomponenten
  • täglicher Checkup und Inbetriebnahme von Höhenzugangstechnik
  • sachgemäße Anwendung der Sicherheits- und Schutzausstattung (PSA) für Bediener
  • korrekte Bedienung und sicheres Anwenden sowie Fahren von Hubarbeitsbühnen
  • Pflichten im Fall von Schäden und Unfällen sowie Außerbetriebnahme
     

Der praktische Unterricht der IPAF-Schulung wird mit einer praktischen Prüfung beendet. Neben dem Bestehen der theoretischen Prüfung muss zum Erlangen des Bedienerausweises (PAL Card) auch die praktische Prüfung bestanden werden.

Kategorien der IPAF PAL Card:

  • 1a - Statisch Vertikal
    Die Bühne ist statisch, d.h. sie ist während der Benutzung nicht verfahrbar und wird in der Vertikalen verwendet. Zu dieser Kategorie zählen senkrechte Personenlifte mit Abstützung, also Mastbühnen.
  • 1b - Statisch Boom
    Während dem Arbeitsprozess kann die Bühne nicht verfahren werden, sie ist statisch. Eine Reichweite ist über das Auslegersystem in unterschiedliche Richtungen möglich. Zu den selbstfahrenden Auslegerarbeitsbühnen mit Stützen gehören LKW- und Anhängerbühnen.
  • 3a - Mobil Vertikal
    Die Bühnen können im ausgefahrenen Zustand verfahren werden. Die Arbeitsbewegung erfolgt ausschließlich vertikal. In diese Kategorie fallen von der Plattform aus verfahrbare Senkrecht-Personenlifte sowie Scherenbühnen.
  • 3b - Mobil Boom
    Zu dieser Kategorie zählen selbst- und von obenverfahrbare Bühnen, deren Reichweite über ein Auslegersystem ermöglicht wird. Solche Bühnen sind beispielsweise Gelenk- als auch Teleskopbühnen.

Des Weiteren bietet IPAF Schulungen für Push Around Vertikal (PAV, handverschiebbare Arbeitsbühnen) also auch die Kategorie SPECIAL (Spezialmaschinen), Mastkletterarbeitsbühnen (MCWP), isolierte Hubarbeitsbühnen (IAD), für den Einsatz von Sicherheitsgeschirr und deren Inspektion (H), Auf- und Abladen (LOAD) sowie Hubarbeitsbühnen-Schulungen für Manager (MM) an.

Über IPAF | Die International Powered Access Federation

IPAF, die Abkürzung für „International Powered Access Federation“ ist eine Not-for-Profit-Mitgliederorganisation und wurde bereits 1983 gegründet. Inzwischen zählen mehr als 1300 Mitglieder aus 60 Ländern dazu, darüber hinaus bestehen mehr als 700 IPAF-zertifizierte Schulungszentren. Die Mitglieder sind Hersteller von Arbeitsbühnen, Verleihunternehmen, Händler, Bauunternehmen und Anwender. IPAF agiert weltweit für einen sicheren Betrieb von Höhenzugangstechnik. Der Verband vertritt die Interessen der Arbeitsbühnenbranche und stellt des Weiteren Waren und Dienstleistungen zur Verfügung. Schwerpunkte sind branchenspezifische Beratung, Ausbildung, Schulung und Forschung. Ziel ist die stetige Weiterentwicklung und Förderung der Sicherheitsstandards von Höhenzugangstechnik sowie deren sichere Anwendung. Darüber hinaus steht IPAF im Dialog mit Behörden, Regierungsstellen und anderen Industrieverbänden, unter anderem im Bezug auf die Verwendung von Arbeitsbühnen, z. B. bei Gesetz- und Normgebung.