LKW-Arbeitsbühne LB 290 T
Elektro-Teleskopbühnen sind voll geländegängig.
Eine Teleskopbühne nutzen darf, wer in der Bedienung unterwiesen, mindestens 18 Jahre alt und physisch wie psychisch geeignet ist. Als Nachweis gilt die PAL-Card.
Nein, Diesel-Gelenkteleskopbühnen stehen nur gewerblichen Mietern zur Verfügung.
LKW-Arbeitsbühnen sind Höhenzugangstechnik und Transportmittel zugleich, was sie für wechselnde Einsatzorte und generell die Selbstabholung prädestiniert.
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