LKW-Arbeitsbühne LB 290 T
LKW-Arbeitsbühnen und Anhängerarbeitsbühnen mit Zulassung dürfen im öffentlichen Straßenraum bewegt werden. Selbstfahrende Arbeitsbühnen, z. B. Scheren und Gelenkteleskopbühnen, werden als selbstfahrende Arbeitsmaschine behandelt.
Neben einer großen Spanne an Arbeitshöhen (13 m – 50 m) kennt man bei Raupenarbeitsbühnen solche mit Gelenkteleskoparm und reinem Teleskopausleger.
Die Akkuladung einer Elektro-Gelenkteleskopbühne hält je nach Beanspruchung bis zu 8 Stunden.
Mastbühnen bieten eine sichere und flexible Möglichkeit des Höhenzugangs. Zumal Vorschriften den gewerblichen Einsatz von Leitern stark reglementieren.
Anhängerarbeitsbühnen punkten auf druckempfindlichen Flächen durch ein geringes Eigengewicht und die breite Abstützung.
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