LKW-Arbeitsbühne LB 290 T
Eine Elektro-Gelenkteleskopbühne einsetzen darf, wer eine Unterweisung in den Maschinentyp erhalten hat, für die Bedienung geeignet und mindestens 18 Jahre alt ist.
Zum standardmäßigen Sicherheitspaket elektrischer Teleskopbühnen gehört der Überlastschutz und die Neigungsüberwachung.
Da Hybrid Gelenkbühnen den wahlweisen Elektro- oder Dieselbetrieb erlauben, steht einem stundenlangen Einsatz nichts im Wege.
Elektro-Scherenbühnen gelten als vergleichsweise unkompliziert in der Handhabung.
LKW-Steiger mit variablem Abstützsystem oder ohne Abstützung sind für Höhenarbeiten im öffentlichen Straßenraum prädestiniert.
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