LKW-Hebebühne LB 260 TK
Ja, wenn eine Gelangensbestätigung vorliegt und alle kaufmännischen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Grundsätzlich ja, sofern zum Buchungstermin keine Folgemieten bestanden und kein fixer Mietzeitraum vereinbart wurde.
Für verkaufte Maschinen zurzeit noch nicht. Bis es so weit ist, stehen wir Ihnen gerne als fachkompetenter Tippgeber zur Verfügung.
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