Je nach Arbeiten, Einsatzort und Maschinentyp muss eine Arbeitsbühne abgestützt werden. Arbeitsbühnen mit Abstützungen sind unter anderem Lkw-Arbeitsbühnen, Raupenbühnen, Scherenbühnen sowie Anhängerbühnen.
Beachten Sie bei einer Abstützung bitte folgende Punkte:
- Stützen Sie nur auf tragfähigem Untergrund ab.
- Verwenden Sie geeignete lastverteilende Unterlagen, z. B. Unterlegplatten.
- Beobachten Sie die Abstützungen beim Ein- und Ausfahren.
- Achten Sie auf saubere Unterlegplatten (frei von Schlamm, Öl, Schnee etc).
- Die gummierte Seite einer Unterlegplatte zeigt immer nach unten.
- Auch in der schiefen Ebene wird horizontal abstützt (Sicherheit gegen Abrutschen). Sollte es erforderlich sein, sorgen Sie zum Beispiel mit Spaten oder Schaufel für einen ebenen Untergrund.
- Kalkulieren Sie beim Abstützen mit „gleitenden Unterlegplatten“ (z. B. Raupenarbeitsbühnen) den Gleitweg ein, so dass der Stützteller später richtig auf der Unterlegplatte positioniert ist.
- Heben Sie die Bühne maximal frei (es gelten die Angaben in der Bedienungsanleitung).
- Nivellieren Sie die Arbeitsbühne mit Hilfe der Dosenlibelle aus (ggf. auch nachträglich bei einer automatischen Abstützung, z. B. bei LKW Stützen).
- Alle Stützen müssen belastet sein und verfügen über festen Bodenkontakt.
- Kontrollieren Sie regelmäßig den Abstützzustand.
- Beachten Sie die Angaben in der Bedienungsanleitung der jeweils eingesetzten Hubbühne.
Schulung benötigt?
Beliebte Bühnen mit Abstützungen
- max. Arbeitshöhe: 29 m
- max. Tragkraft: 290 kg
- max. Arbeitshöhe: 16.15 m
- max. seitl. Reichweite: 11.5 m
- max. Tragkraft: 300 kg
- max. Arbeitshöhe: 30 m
- max. Tragkraft: 290 kg
- max. Arbeitshöhe: 26 m
- max. Tragkraft: 290 kg
- max. Arbeitshöhe: 22.1 m
- max. seitl. Reichweite: 14 m
- max. Tragkraft: 200 kg
- max. Arbeitshöhe: 20.7 m
- max. seitl. Reichweite: 10.6 m
- max. Tragkraft: 250 kg
- max. Arbeitshöhe: 25.2 m
- max. seitl. Reichweite: 15 m
- max. Tragkraft: 200 kg
- max. Arbeitshöhe: 30 m
- max. seitl. Reichweite: 14 m
- max. Tragkraft: 200 kg
- max. Arbeitshöhe: 23 m
- max. seitl. Reichweite: 11.2 m
- max. Tragkraft: 200 kg
- max. Arbeitshöhe: 39.5 m
- max. seitl. Reichweite: 16 m
- max. Tragkraft: 400 kg
- max. Arbeitshöhe: 12.2 m
- max. seitl. Reichweite: 6.1 m
- max. Tragkraft: 200 kg
- max. Arbeitshöhe: 16 m
- max. seitl. Reichweite: 9.1 m
- max. Tragkraft: 215 kg
- max. Arbeitshöhe: 15 m
- max. seitl. Reichweite: 10 m
- max. Tragkraft: 215 kg
- max. Arbeitshöhe: 14.7 m
- max. seitl. Reichweite: 7.53 m
- max. Tragkraft: 225 kg
Ziel einer Abstützung ist es, das Eigengewicht der Bühne, die Korblast und die während den Arbeiten auftretende Belastung (Bewegung, Windlast etc) entsprechend in den Boden abzuleiten. Bei Bühnen mit Ausleger, z. B. Lkw-Arbeitsbühnen, können je nach Auslegerposition sehr hohe Punktlasten entstehen. Hier ist Vergrößerung der Aufstandsfläche besonders wichtig, also die Verwendung von Unterlegplatten. Sowohl bei Innen- und Außenarbeiten werden Bühnen mit Abstützungen eingesetzt, ebenso bei begrenzt tragfähigen Böden und schwierigem, unebenem Gelände. Bei einer Gelände Arbeitsbühne dient die Abstützung nicht nur der Vergrößerung der Aufstellfläche und der Reduzierung der Punktlast, sondern ebenfalls der Nivellierung, d. h. der Herstellung einer waagerechten Position. Wie sicher eine Arbeitsbühne abgestützt werden kann, steht und fällt auch mit den Bodenverhältnissen sowie der Bodenlast:
Erfahren Sie mehr über Bodenverhältnisse und Bodenlast
Gängige Fehler beim Aufstellen der Maschine
Viele Arbeitsbühnen sind heutzutage so konzipiert, dass vorm Erreichen des kritischen Grenzbereiches automatisch alle Bewegungen gestoppt werden (z. B. durch eine elektronische Überlastwarneinrichtung) und nur noch Rückzugsbewegungen in einen sicheren Bereich erlaubt sind. Doch die beste Technik nützt nichts, wenn der Bediener bei der Aufstellung der Arbeitsbühne verschiedene Kriterien nicht beachtet bzw. übersieht.
- Die Bodenverhältnisse werden nicht beachtet.
- Die Bodenlast wird nicht richtig eingeschätzt.
- Die Stützen sind nicht mittig auf den Unterlegplatten platziert. Es besteht Kippgefahr.
- Hohlräume unter Unterlegplatten wurden nicht beachtet bzw. verfüllt & verdichtet.
- Die Aufstellung erfolgt nicht horizontal. Die Stützen können bei einer Schrägabstützung abrutschen und die Bühne kann umkippen.
- Die Wetterlage wird nicht berücksichtigt, zum Beispiel können bei Starkregen die Unterlegplatten unterspült werden.
- Es wird nicht geeignetes Unterlegmaterial verwendet, z. B. Kanthölzer unterschiedlicher Größe bzw. Stärke.
- Nicht alle Stützen haben Bodenkontakt.
Unsicher wie eine Arbeitsbühne richtig abgestützt wird?
Ausgebildete Bediener minimieren das Unfallrisiko und somit die Gefahr von Personen- und Sachschäden. Des Weiteren erfüllen Unternehmen ihre Unterweisungspflicht (§ 12 Arbeitsschutzgesetz) bei Teilnahme der Mitarbeiter an entsprechenden Schulungen. Die Beyer-Akademie führt an sechs Standorten regelmäßig Schulungen zum Thema „Sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühnen“ durch. Diese Schulungen entsprechen der DGUV 308-008 und sind nach TÜV ISO 18878 zertifiziert. Machen auch Sie den nationalen Bedienerschein oder erwerben Sie die international gültige PAL-Card (IPAF) und arbeiten Sie sicher mit einer Arbeitsbühne – in jeder Situation.
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