Raupensteiger RAB 252 T D/E
Ja, ein Selbstbau ist grundsätzlich erlaubt, solange baurechtliche Vorgaben eingehalten werden. Je nach Höhe und Lage kann eine Genehmigung nötig sein. Rücksprache mit dem Bauamt ist ratsam.
Maßgeschneiderte Arbeitszeitmodelle unterstützen eine gesunde Work-Life-Balance. Weitere Details dazu besprechen wir gerne persönlich in Bezug auf deine Bewerbung.
Die Höhe von Lärmschutzwänden richtet sich nach Schutzziel, Vorschriften und Umgebung. Meist liegen sie zwischen 2 und 6 Metern, höhere Wände sind mit Genehmigung möglich.
Unser Gebrauchtmarkt ist primär für Endkunden gedacht.
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