Raupensteiger RAB 252 T D/E
LKW-Arbeitsbühnen und Anhängerarbeitsbühnen mit Zulassung dürfen im öffentlichen Straßenraum bewegt werden. Selbstfahrende Arbeitsbühnen, z. B. Scheren und Gelenkteleskopbühnen, werden als selbstfahrende Arbeitsmaschine behandelt.
Der Arbeitskorb von manuellen Mastbühnen ist für 1 Person plus Werkzeug zugelassen.
Kleinere Raupenbühnen sind übersichtlich gestaltet und lassen sich nach einer Unterweisung leicht bedienen. Große Raupenarbeitsbühnen ab 40 Metern aufwärts sind nur von Fachpersonal zu bedienen.
Ja, Teleskopbühnen sind auf Höhe mobil.
Anhängerbühnen mit Elektroantrieb müssen zum Betrieb an ein 230 V / 16 A Stromnetz angeschlossen werden.
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