Nullniveau

Einige Arbeitsbühnen verfügen über eine Reichweite unter Nullniveau. Der Aufstandsfläche der Räder wird der Niveauwert „0“ zugewiesen. Sind mit einer Bühne Arbeiten unter Nullniveau möglich, so kann diese Arbeitsbühne Ausleger (oder Korbarm) mit dem Arbeitskorb unter diesen Bereich absenken. Sie hat eine „Reichweite nach unten“. Mit diesem Arbeitsbühnen-Typ sind Unterflurarbeiten möglich, z. B. Brückenuntersichten, Arbeiten in Schleusen oder Unterführungen.

Bitte beachten Sie bei Arbeiten Unterflur:

  • Erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung und leiten Sie gemäß dieser, entsprechende Maßnahmen ein.
  • Bei Arbeiten an Böschungen oder einem Hang kann der Boden nachgeben und die Arbeitsbühne inkl. Bediener abrutschen. Überprüfen Sie vor jedem Einsatz den Boden und lassen Sie ggf. eine geotechnische Bewertung erstellen.
  • Die Hubbühne muss durch geeignete Maßnahmen vor einem Abrutschen und/oder Wegrollen gesichert werden.
  • Sperren Sie den Arbeitsbereich zu Ihrer eigenen Sicherheit und der von weiteren Personen ausreichend ab.
  • Tragen Sie Ihre persönliche Schutzausrüstung (gegen Absturz) sowie weitere, durch die Gefährdungsbeurteilung festgelegte, Ausrüstung.

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