Die Windlastbegrenzung bei Arbeitsbühnen bezeichnet die maximale Windgeschwindigkeit, bei der die Arbeitsbühne noch sicher betrieben werden kann bzw. darf. Die meisten Hubbühnen für den Außenbereich dürfen bis zu einer Windstärke von 5 eingesetzt werden, was etwa einer Windgeschwindigkeit von 38 km/h entspricht.

Ob der Arbeitsbühneneinsatz bei einer höheren Windstärke zulässig ist, ist modell- und herstellerabhängig. Grundsätzlich sollte der Nutzer sich vor dem Einsatz über die maximale Windlastbegrenzung informieren. Ab einer Windstärke von 7 sollte jedoch generell keine Arbeitsbühne mehr eingesetzt werden. Hohe Windgeschwindigkeiten können die Standsicherheit der Arbeitsbühne gefährden.

Windlastbegrenzung

Die Windlastbegrenzung bei Arbeitsbühnen bezeichnet die maximale Windgeschwindigkeit, bei der die Arbeitsbühne noch sicher betrieben werden kann bzw. darf. Die meisten Hubbühnen für den Außenbereich dürfen bis zu einer Windstärke von 5 eingesetzt werden, was etwa einer Windgeschwindigkeit von 38 km/h entspricht.

Ob der Arbeitsbühneneinsatz bei einer höheren Windstärke zulässig ist, ist modell- und herstellerabhängig. Grundsätzlich sollte der Nutzer sich vor dem Einsatz über die maximale Windlastbegrenzung informieren. Ab einer Windstärke von 7 sollte jedoch generell keine Arbeitsbühne mehr eingesetzt werden. Hohe Windgeschwindigkeiten können die Standsicherheit der Arbeitsbühne gefährden.

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