Die DGUV G 309-003 regelt die Auswahl, Unterweisung und den Befähigungsnachweis von Kranführern. Sie konkretisiert Anforderungen aus dem Arbeitsschutz und gilt für alle, die Krane wie Turmdrehkrane, Mobilkrane oder Lkw-Ladekrane bedienen.

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Kranführer körperlich und fachlich geeignet sind. Die Unterweisung erfolgt regelmäßig und umfasst sicherheitsrelevante Inhalte zur Kranbedienung. Mit dem Befähigungsnachweis – oft als Kranführerausweis bezeichnet – wird die erfolgreiche Qualifikation dokumentiert. Die Vorschrift ist zentral für Arbeitssicherheit und den gesetzeskonformen Einsatz von Kranen.

DGUV G 309-003

Die DGUV G 309-003 regelt die Auswahl, Unterweisung und den Befähigungsnachweis von Kranführern. Sie konkretisiert Anforderungen aus dem Arbeitsschutz und gilt für alle, die Krane wie Turmdrehkrane, Mobilkrane oder Lkw-Ladekrane bedienen.

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Kranführer körperlich und fachlich geeignet sind. Die Unterweisung erfolgt regelmäßig und umfasst sicherheitsrelevante Inhalte zur Kranbedienung. Mit dem Befähigungsnachweis – oft als Kranführerausweis bezeichnet – wird die erfolgreiche Qualifikation dokumentiert. Die Vorschrift ist zentral für Arbeitssicherheit und den gesetzeskonformen Einsatz von Kranen.

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