Ende des Monats ist Schluss: Wer Bäume grob beschneiden will, hat dafür noch bis zum 29. Februar Zeit. Vom 01. März bis 30. Oktober ist der radikale Rückschnitt, das Fällen und auf den Stock setzen von Bäumen und Sträuchern per Bundesnaturschutzgesetz verboten. Grund ist der Tierschutz – die Brutzeit der Vögel beginnt. Lediglich der einfache Pflegeschnitt privater Ziersträucher und Hecken bleibt weiterhin erlaubt. Also ran an die Motorsäge! Aber darf man jede Baumart schneiden? Gibt es womöglich Ausnahmen vom Fäll- und Schnittverbot? Und überhaupt, darf eigentlich jeder einen Baum schneiden?
Zu Letzterem gilt: grundsätzlich ja. In Deutschland ist es jedem erlaubt, Bäume auf seinem eigenen Grundstück selbst zu schneiden. Sowohl einen Baum eigenhändig grob zurückzuschneiden als auch ihn zu fällen steht dem Baumbesitzer zu. Nichtsdestotrotz gibt es Auflagen, deren Missachtung hohe Bußgelder nach sich ziehen können.
Neben dem generellen bundesweiten Schnittverbot von März bis Oktober, können regionale Baumschutzsatzungen bestehen, die bestimmte Baumarten und -größen unter Schutz stellen. In diesem Fall ist der Baumschnitt nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde möglich. Dies kann je nach Region und Gemeinde ganz unterschiedliche Bäume betreffen, so z. B. heimische Laubbäume wie Ahorn oder Buche, aber auch gefährdete Arten wie Kiefern oder Tannen oder bestimmte Obst- und Nussbäume. Neben den Baumarten kann auch der Stammumfang eine Rolle spielen. In der Regel sind Gehölze mit einem Umfang von mehr als 80 cm geschützt. Es gibt jedoch Gemeinden, die bereits Bäume mit geringerer Stammdicke schützen. Um sicherzugehen, welche Bäume in Ihrer Gemeinde geschützt sind, sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden.
Auch abhängig von der Art des Baumschnitts kann es behördliche Auflagen geben. Ein Erziehungsschnitt darf ggf. nur mit einer besonderen Schnitttechnik oder zu einem bestimmten Zeitpunkt stattfinden. Beim Pflegeschnitt kann die Schnittintensität begrenzt sein. Bei Bäumen, die eine Gefahr für Menschen oder Gebäude darstellen, können konkrete Maßnahmen angeordnet werden, die ggf. außerhalb der erlaubten Baumschnittsaison durchzuführen sind. Tatsächlich kann in besonderen Fällen auch die Bestellung von Fachpersonal oder die Vorlage eines Sachverständigengutachtens verpflichtend sein.
Ein weiterer Faktor beim Baumschnitt, und zwar unabhängig davon, ob die Arbeit selbst oder von einem/einer BaumfällerIn erledigt wird, ist das Eigentumsrecht: Steht der Baum an der Grundstücksgrenze, muss die Zustimmung des Nachbarn eingeholt werden.
Für einen fachgerechten Baumschnitt sind gute Kenntnisse der Baumphysiologie und Schnitttechnik erforderlich. Wird der Rückschnitt falsch oder zu arglos angegangen, kann das nicht nur dem Baum nachhaltig schaden, sondern schwere Verletzungen oder Schlimmeres bei beteiligten Personen bedeuten. Es gibt verschiedene Schnitttechniken, die je nach Baumart und -alter angewendet werden müssen. Auch wenn Bäume in unmittelbarer Nähe von Häusern, Gärten, Zäunen oder anderen Bereichen stehen, die durch herabfallende Äste oder Gehölz in Mitleidenschaft gezogen werden können, ist Obacht geboten. Weiterhin variiert die beste Schnittzeit von Baumart zu Baumart. Während Obstgehölze im Winter oder frühen Frühjahr, vor dem Austrieb, geschnitten werden sollten, vertragen Nadelbäume einen Rückschnitt bei Frost nicht. Wer unsicher ist, sollte auf Fachpersonal zurückgreifen. Garten- und LandschaftsbauerInnen verfügen über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen, um Bäume fachgerecht zu schneiden. Schneiden Sie selbst, denken Sie unbedingt an die richtige Schutzausrüstung: Helm, Handschuhe, Schutzbrille und Schnittschutzkleidung!
Zuverlässige, leistungsstarke Maschinen und Geräte sind unverzichtbar, wenn es Bäumen an die Krone gehen soll. Eine Option ist die Miete, die stets Zugriff auf top gewartete, bedarfsgerechte Technik bietet. Motorsägen, die ebenfalls als Hochentaster zur Miete angeboten werden, sollten über die passende Schwertlänge verfügen und für mehr Flexibilität benzinbetrieben sein.
Ein wesentlicher Faktor ist die sichere Erreichbarkeit der Stellen, an denen Äste oder Stämme gekappt werden sollen. Dem gefährlichen Arbeiten mit schwerer Motorsäge von einer Leiter aus möchte man nicht einmal zusehen. Die beste Lösung für den Baumschnitt auf Höhe ist eine Arbeitsbühne. Beliebte Steiger für solche Projekte sind Anhängerbühnen und LKW-Bühnen. Sie bieten eine funktionale Bedienung, Standsicherheit und können selbst beim Vermieter abgeholt und zum gewünschten Einsatzort mitgenommen werden. Auch Privatpersonen dürfen diese Steiger mieten.
Neben der Höhe kann der Standort des Baums ein Problem darstellen, insbesondere wenn es sich um unbefestigte Wiesen oder eine Böschung handelt oder die Zuwegung schwierig ist. In diesen Fällen schwören Branchen wie der Garten- und Landschaftsbau oder die Forstwirtschaft auf geländegängige, kompakte Raupenarbeitsbühnen.
Für Nacharbeiten wie das Holzhäckseln oder die Baumstumpfentfernung stehen ebenfalls professionelle Maschinen im Mietpark bereit. Doch keine Eile: Diese Arbeiten dürfen, unabhängig der Baumschnittsaison, ganzjährig erledigt werden.
Gesundheit, Ästhetik, Fruchtbildung, Sicherheit, Flächennutzung: Gründe für den groben Schnitt oder die Fällung von Bäumen gibt es viele. Auf privatem Grund dürfen Sie in der erlaubten Zeit Bäume grundsätzlich eigenhändig entfernen. Alternativ profitieren Sie von der Erfahrung und dem Wissen von qualifizierten BaumschneiderInnen. Wie immer Sie sich entscheiden: Wir als Ihr Vermieter stellen die passende Technik für private und gewerbliche Baumschnitte zur Verfügung.
Von November bis einschließlich Februar dürfen grobe Rückschnitte vorgenommen werden. Zwischen dem 1. März und 30. Oktober gilt laut Bundesnaturschutzgesetzt ein generelles Schnitt- und Fällverbot zum Schutz brütender Vögel. Regionale Baumschutzsatzungen können zusätzliche Einschränkungen erhalten.
Ja, grundsätzlich dürfen Sie Bäume auf Ihrem eigenen Grundstück selbst schneiden oder fällen. Achten Sie jedoch auf mögliche regionale Baumschutzsatzungen.
Von März bis Oktober ist nur ein schonender Pflegeschnitt an Hecken oder Ziersträuchern erlaubt. Radikale Rückschnitte oder Fällungen sind verboten.
Die ideale Schnittzeit hängt von der Baumart ab. Obstbäume schneidet man am bestem im Winter oder zeitigen Frühjahr, vor dem Austrieb. Nadelbäume vertragen keinen Rückschnitt bei Frost.
Nein, nicht ohne Weiteres. Steht ein Baum auf der Grundstücksgrenze, brauchen Sie die Zustimmung Ihres Nachbarn, bevor Sie ihn fällen oder stärker zurückschneiden. Auch bei herüberwachsenden Ästen oder Wurzeln gelten rechtliche Regelungen. Hier lohnt sich ein Blick ins Nachbarrecht Ihrer Region.