Arbeitsbühnen müssen aus Sicherheitsgründen mit einer Zweitsteuerung ausgerüstet sein. Die Zweitsteuerung – auch Bodensteuerung oder Sekundärsteuerung genannt – befindet sich meist am Chassis der Maschine. Sie stellt eine wichtige Sicherheitskomponente im Betrieb von Hubarbeitsbühnen dar. Über die Zweitsteuerung kann die Arbeitsbühne in Sonderfällen unabhängig von der Hauptsteuerung gesteuert werden. Dies ist z. B. dann erlaubt, wenn ein Notfall in der Höhe ein direktes Eingreifen vom Boden aus erforderlich macht. Auch bei Wartungsarbeiten, zur präzisen Positionierung oder beim Durchfahren von Engstellen ist die Bedienung per Zweitsteuerung erlaubt.