Kurs für Bediener von Arbeitsbühnen
Ort Datum Thema
50354 Köln-Hürth 4.4.2024 DGUV Bühnen

Schulungsdauer: 1 Tag

Voraussetzung zur Teilnahme: Frühere Termine auf Anfrage. Bitte beachten Sie, dass alle Teilnehmer die Anforderungen gem. DGUV G 308-008, Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen, erfüllen müssen.

Arbeitsbühnen-Bedienerschulung gem. DGUV
Ort Datum Thema
57539 Roth-Heckenhof 15.4.2024 DGUV Bühnen

Schulungsdauer: 1 Tag

Voraussetzung zur Teilnahme: Frühere Termine auf Anfrage. Bitte beachten Sie, dass alle Teilnehmer die Anforderungen gem. DGUV G 308-008, Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen, erfüllen müssen.

Arbeitsbühnen-Bedienerschulung gem. DGUV
Ort Datum Thema
57539 Roth-Heckenhof 25.4.2024 DGUV Bühnen

Schulungsdauer: 1 Tag

Voraussetzung zur Teilnahme: Frühere Termine auf Anfrage. Bitte beachten Sie, dass alle Teilnehmer die Anforderungen gem. DGUV G 308-008, Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen, erfüllen müssen.

Arbeitsbühnen-Bedienerschulung gem. DGUV
Ort Datum Thema
56206 Hilgert 17.5.2024 DGUV Bühnen

Schulungsdauer: 1 Tag

Voraussetzung zur Teilnahme: Bitte beachten Sie, dass alle Teilnehmer die Anforderungen gem. DGUV G 308-008, Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen, erfüllen müssen.

Arbeitsbühnen-Schulung gem. DGUV Inhouse

Schulungsdauer: 1 Tag

Voraussetzung zur Teilnahme: Bitte beachten Sie, dass alle Teilnehmer die Anforderungen gem. DGUV G 308-008, Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen, erfüllen müssen.

IPAF Schulung

Für den Einsatz einer Hubarbeitsbühne ist es unverzichtbar, dass der Bediener Fachkenntnisse in Theorie und Praxis zu den Funktionen und zum Betrieb der Arbeitsbühne hat. Weiterhin muss der Bediener eventuelle Gefahren kennen, einschätzen und vermeiden können. Mit der von der Akademie angebotenen Arbeitsbühnen-Bedienerschulung gemäß DGUV 308-008 erwerben Bediener das theoretische und praktische Wissen, um Einsätze mit einer Hubarbeitsbühne sicher auszuführen, so dass Gefahren und Risiken und Bedienfehler auf ein Minimum beschränkt werden.

Inhalte der Arbeitsbühnen-Bedienerschulung gem. DGUV 308-008

Die Schulung für Bediener von Hubarbeitsbühnen gem. DGUV 308-008 besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Das bietet den Vorteil, dass die Theorie auch direkt in der Praxis umgesetzt wird.

Die Themen der Arbeitsbühnen-Bedienerschulung im theoretischen Unterricht gem. DGUV 308-008 sind unter anderem:

  • rechtliche Grundlagen zur Bedienung von Hubarbeitsbühnen
  • Aufbau, Funktionen und Einsatzmöglichkeiten der Arbeitsbühnenmodelle (Scherenbühnen, Gelenkteleskopbühnen, Lkw-Bühnen, Anhänger-Arbeitsbühnen, Raupenarbeitsbühnen, Teleskopbühnen)
  • Einsatz von Hubarbeitsbühnen (Bodenverhältnisse, Wind, Neigung etc.)
  • vor dem Einsatz auszuführende Sicht- und Funktionsprüfungen
  • Bedien- und Steuerelemente sowie Sicherheitskomponenten
  • Transport und Übernahme von Hubarbeitsbühnen
  • Inbetriebnahme und Aufstellung von Hubarbeitsbühnen im Einsatzbereich

Der praktische Schulungsteil gem. DGUV 308-008 beinhaltet u. a. die folgenden Themen:

  • Einweisung an der Hebebühne mit Bedienung der Steuerungselemente, Sicherung gegen unbefugtes Benutzen, Sicherheitskomponenten und Anwendung der PSA
  • Durchführen der Funktions- und Sichtprüfung vor dem Einsatz
  • standsicheres Aufbauen von Bühnen mit Abstützung
  • standsicheres Verfahren von Hubarbeitsbühnen ohne Abstützung
  • Steuerung der Verfahrbewegungen, der maximalen seitlichen Reichweite in Bodennähe bis der Lastmomentbegrenzer reagiert sowie Rangieren und Verfahren mit abgesenktem und angehobenen Arbeitskorb
  • Übungen zu den verschiedenen Optionen, einen Notablass auszuführen
  • Bedienereinweisung für Dritte durchführen

Die Arbeitsbühnen-Bedienerschulung gemäß DGUV 308-008 entspricht den gesetzlichen Vorschriften für die Bedienung von Hubarbeitsbühnen in Deutschland. Neben der national gültigen Arbeitsbühnen-Bedienerschulung gem. 308-008 bietet die Akademie auch die international anerkannten IPAF-Schulungen an.

Abschlussprüfung für die Bedienerschulung gem. DGUV 308-008

Die Arbeitsbühnen-Bedienerschulung wird durch eine theoretische und praktische Prüfung abgeschlossen. Die Abschlussprüfung für den theoretischen Teil erfolgt schriftlich. In der Regel ist das ein Multiple-Choice-Test. Die Abschlussprüfung des praktischen Teils wird als Prüfungsfahrt durchgeführt. Hierbei wird das sichere Fahren und der fachgerechte Umgang mit der Hubarbeitsbühne geprüft. Nach Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten die Teilnehmer eine Zertifizierung gemäß den DGUV 308-008-Richlinien. Die Zertifizierung hat eine unbefristete Gültigkeit, aber hier ist auf die gesetzlich vorgeschriebene, jährliche Unterweisung für Bediener von Hubarbeitsbühnen zu achten. Die jährliche Unterweisung wird auch von der Akademie angeboten.

Warum eine Arbeitsbühnen-Bedienerschulung gem. DGUV-308-008?

Unternehmer dürfen nur Personen mit dem selbstständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen beauftragen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der jeweiligen Bühne unterwiesen sind und die ihre Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. Weitere Informationen dazu finden sich in der DGUV Vorschrift 100-500 Kapitel 2.10/2.1

Beschäftigungsbeschränkung:
Mit der selbstständigen Bedienung von Hebebühnen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. Sie müssen vom Unternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen der Hebebühne beauftragt sein. Der Auftrag zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen muss schriftlich erteilt werden.

Welche Voraussetzungen müssen Bediener von Arbeitsbühnen erfüllen?

Neben einer erfolgreich abgeschlossenen Arbeitsbühnen-Bedienerschulung und dem entsprechenden Nachweis zur Befähigung beim Unternehmer, müssen Bediener auch die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • vollendetes 18. Lebensjahr
  • körperliche Eignung (ausreichende Sehschärfe, seitliches Gesichtsfeld, räumliches Sehen, Hörvermögen, körperliche Beweglichkeit und gute Reaktionsfähigkeit)
  • Verständnis für physikalische und technische Zusammenhänge
  • zuverlässiges, umsichtiges und verantwortungsbewusstes Handeln
  • eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer