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Arbeiten von Leitern

April 2023

Wussten Sie schon, dass längeres Arbeiten von Anlegeleitern verboten ist?

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Eimer auf die Trittplatte gestellt – los geht die stundenlange Streicherei? - Streichen Sie das mal lieber! Neueste Vorschriften schränken das gewerbliche Arbeiten von Leitern aus nämlich stark ein. Resultierend aus noch immer zu vielen tödlichen Absturzunfällen im Handwerk und in der Bauwirtschaft wurden die „Technischen Regeln für die Betriebssicherheit (TRBS)“ überarbeitet. Demnach erlauben sie „Arbeiten von Leiterstufen oder einer Plattform aus dauerhaft nur bis zu einer Standhöhe von 2 m, Leiterarbeiten zwischen 2 m und 5 m für nicht mehr als maximal 2 Stunden pro Schicht.“ Ab 5 m Arbeitshöhe sind Leitern als Höhenzugang nicht mehr bzw. nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig.

Die Alternative: Low-Level Höhenzugangstechnik. Elektrische oder manuelle Mastbühnen kommen quasi überall dort infrage, wo einstmals Anlege- oder Klappleitern alternativlos waren. Kompakte, leichte Höhenzugangstechnik bietet nicht nur ein Maximum an Stand- und Absturzsicherheit. Sie kann ohne Kraft- und Montageaufwand unmittelbar und flexibel eingesetzt werden. Die rutschfeste, umwehrte Plattform bietet eine sichere Standfläche – übrigens auch für den Eimer.