neuesten Nachrichten

Höhenangst? Wer will das schon?!

Februar 2018

Gemäß §39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) dürfen vom 1. Oktober bis 28. Februar Baumschnittarbeiten durchgeführt werden. Der regelmäßige Schnitt sorgt für eine Gesunderhaltung der Bäume und erfüllt zugleich die Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Denn morsches Astwerk und umsturzgefährdete Bäume stellen eine Gefahr für Personen, Gebäude, Straßenverkehr und Gegenstände dar.

Wir halten eine große Auswahl an LKW-Bühnen bereit, mit denen entlang von Straßen und Wegen Baumschnitt und Baumpflege ausgeführt werden kann. Und wohin mit dem Abschnitt? Auch dafür gibt es Lösungen zum Mieten wie die leistungsstarken Häcksler auf Anhängerfahrgestell, die auch direkt vor Ort in unseren Mietstationen zur Abholung bereit stehen.