Teleskopkran RC 164.5 D K II
Stützenlose Raupenkrane sind für den Lastentransport geeignet. Ausgestattet mit Kranspitze eignet sich der Spezialkran jedoch nur für den Lastenhub.
Krane definieren sich nach § 2 der UVV für Krane (DGUV V 52) als "Hebezeuge, die Lasten mit einem Tragemittel heben und zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegen".
Um die nötige Stabilität für den Lastenhub herzustellen, ist eine breite Abstützung aufgrund leichten Eigengewichts, unbedingt erforderlich.
Krane werden in allen Niederlassungen zur bedarfsgerechten Miete angeboten.
Einige Spezialkrane, wie der MC 168.4 D/E mit Kranspitze oder der MC 87.3 D/E mit Glassaugrotor, sind mit hydraulischen Stützen ausgestattet.
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