Spezialkran MC 168.4 D/E K
Ja, wenn eine Gelangensbestätigung vorliegt und alle kaufmännischen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Nach dem käuflichen Erwerb verfügen Sie frei über Ihre Maschine. Es werden unsererseits keine Bedingungen bezüglich des späteren Einsatzorts gestellt.
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