Spezialkran MC 168.4 D/E K
Bediener von Minikranen und Raupenkranen müssen die erfolgreiche Teilnahme am Kurs "Mini- und Raupenkrane" nach DGUV 309-003 nachweisen können.
Nein. Die Anmietung von Glasmontagekranen ist nur gewerbetreibenden Kunden möglich.
Krane definieren sich nach § 2 der UVV für Krane (DGUV V 52) als "Hebezeuge, die Lasten mit einem Tragemittel heben und zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegen".
Ja, Raupenkrane sind ideal für den Einsatz in schwerem und unbefestigtem Gelände.
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