LKW-Steiger LB 105 Ti
Die Höhe von Lärmschutzwänden richtet sich nach Schutzziel, Vorschriften und Umgebung. Meist liegen sie zwischen 2 und 6 Metern, höhere Wände sind mit Genehmigung möglich.
Ja, ein Selbstbau ist grundsätzlich erlaubt, solange baurechtliche Vorgaben eingehalten werden. Je nach Höhe und Lage kann eine Genehmigung nötig sein. Rücksprache mit dem Bauamt ist ratsam.
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Gemauerte Wände sind günstiger und flexibler, Betonwände dagegen teurer und aufwendiger.
Gabelverlängerungen kommen dann zum Einsatz, wenn sperrige, überlange oder tief gestapelte Lasten transportiert werden sollen.
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