LKW-Steiger LB 105 Ti
Teleskopbühnen stehen nur gewerblichen Mietern zur Verfügung.
Mastbühnen werden da eingesetzt, wo Platz begrenzt oder der Boden lastlimitiert ist.
Höhenzugangstechnik, z. B. eine Teleskopmastbühne, bedienen darf, wer nachweislich in die Bedienung unterwiesen ist. Als Nachweis gilt die PAL-Card.
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