LKW-Bühne LB 330 TK
Breite Abstützungen und moderne Sicherheitssensorik verleihen LKW-Arbeitsbühnen maximale Standsicherheit.
LKW-Arbeitsbühnen und Anhängerarbeitsbühnen mit Zulassung dürfen im öffentlichen Straßenraum bewegt werden. Selbstfahrende Arbeitsbühnen, z. B. Scheren und Gelenkteleskopbühnen, werden als selbstfahrende Arbeitsmaschine behandelt.
Diesel Scherenbühnen sind mit schaumgefüllten Geländereifen ausgestattet.
Wird die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschritten, reicht zum Ziehen einer Anhänger-Arbeitsbühne Führerscheinklasse B (alte FKL 3).
Kleinere Anhängerbühnen haben Reichweiten zwischen 6 m und 11 m.
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