LKW-Bühne LB 330 TK
Nein, das Befahren von öffentlichem Verkehrsraum ist mit Diesel Scherenbühnen nicht erlaubt.
Im Gelenkteleskop-Bereich werden seitliche Reichweiten bis maximal 18,90 m erzielt.
LKW-Steiger mit variablem Abstützsystem oder ohne Abstützung sind für Höhenarbeiten im öffentlichen Straßenraum prädestiniert.
Ja, sie sind mit nichtmarkierenden Stollenreifen ausgestattet, die das spurlose Befahren von Hallenböden und schmutzsensiblen Bereichen ermöglichen.
Bei Elektro-Scherenbühnen handelt es sich um mobile Hebebühnen mit hydraulischem Scherenhubsystem, die der vertikalen Personenbeförderung in mehrere Meter Höhe dienen.
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