Teleskoplift TB 282 KD
Nein, Scherenbühnen sind für die gewerbliche Miete gedacht.
Mastbühnen mit Abstützsystem sind Sondermaschinen mit nur 336 kg Eigengewicht.
Eine Elektro-Gelenkteleskopbühne einsetzen darf, wer eine Unterweisung in den Maschinentyp erhalten hat, für die Bedienung geeignet und mindestens 18 Jahre alt ist.
Verbreitet sind Anhängerbühnen mit 12 m - 16 m Arbeitshöhe.
Wird die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschritten, reicht zum Ziehen einer Anhänger-Arbeitsbühne Führerscheinklasse B (alte FKL 3).
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