Teleskopsteiger TB 223 KD
Nein, das Befahren von öffentlichem Verkehrsraum ist mit Diesel Scherenbühnen nicht erlaubt.
Hebebühnen kategorisieren sich in Maschinen für den rein vertikalen und den vertikal-horizontalen Höhenzugang.
Manuelle Teleskopmastbühnen sind sehr umweltfreundlich.
Elektro-Teleskopsteiger erreichen Arbeitshöhen bis 29,80 m.
Ja, Elektro-Scherenbühnen gelten als kompakte Höhenzugangstechnik.
* Pflichtfelder