Teleskophubbühne TB 218 KD
Grundsätzlich ja, sofern zum Buchungstermin keine Folgemieten bestanden und kein fixer Mietzeitraum vereinbart wurde.
Die Höhe von Lärmschutzwänden richtet sich nach Schutzziel, Vorschriften und Umgebung. Meist liegen sie zwischen 2 und 6 Metern, höhere Wände sind mit Genehmigung möglich.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Finanzierung.
Die Gewährleistung ist über die Verkaufs AGB´s geregelt.
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