Plattformlift TMB 65 E
Nein. Dieselmotoremissionen sind gesundheitsschädlich und fallen unter die Gefahrstoffverordnung. Entsprechend sind Diesel-Gelenkbühnen nur für den Einsatz im Freien bzw. in gut belüfteten Bereichen geeignet.
Ja, Raupenarbeitsbühnen eignen sich für Einsätze im Außen- und Innenbereich.
Vertikalarbeitsbühnen eignen sich nur für den senkrechten Höhenzugang. Auslegerarbeitsbühnen verfügen über seitliche Reichweite und können somit z. B. Hindernisse überwinden.
Manuelle Mastbühnen passieren Standardtüren problemlos.
Ja, sie sind mit nichtmarkierenden Stollenreifen ausgestattet, die das spurlose Befahren von Hallenböden und schmutzsensiblen Bereichen ermöglichen.
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