Plattformlift TMB 65 E
Höhenzugangstechnik, z. B. eine Teleskopmastbühne, bedienen darf, wer nachweislich in die Bedienung unterwiesen ist. Als Nachweis gilt die PAL-Card.
LKW-Arbeitsbühnen und Anhängerarbeitsbühnen mit Zulassung dürfen im öffentlichen Straßenraum bewegt werden. Selbstfahrende Arbeitsbühnen, z. B. Scheren und Gelenkteleskopbühnen, werden als selbstfahrende Arbeitsmaschine behandelt.
Ja, dank Allradantrieb, großen schaumgefüllten Stollenreifen und einem leistungsstarken Motor eignen sich Hybrid Gelenkbühnen für den Gelände-Einsatz.
Ja, es gibt reine elektro und zusätzlich mit Diesel/Benzin Motor ausgestattete Anhängerbühnen.
Die meisten Mastbühnen verfügen über Arbeitshöhen zwischen 6 und 12 m.
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