Bei der Anmietung von LKW-Arbeitsbühnen ist in der Vermietung grundsätzlich eine gültige Fahrerlaubnis für die entsprechende Fahrzeugklasse vorzulegen. Bei einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t reicht Klasse B bzw. alte FKL 3. Die Steuerung von Bühnen über 3.500 kg setzt je nach Bauart Klasse C oder C 1 voraus.