Diesel-Scherenbühne SB 117 SDC II
Grundsätzlich ja, sofern zum Buchungstermin keine Folgemieten bestanden und kein fixer Mietzeitraum vereinbart wurde.
Die genehmigungsfreie Höhe variiert je nach Bundesland.
Die Höhe von Lärmschutzwänden richtet sich nach Schutzziel, Vorschriften und Umgebung. Meist liegen sie zwischen 2 und 6 Metern, höhere Wände sind mit Genehmigung möglich.
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