Scherenhubarbeitsbühne SB 145 SDC
Ja, ein Selbstbau ist grundsätzlich erlaubt, solange baurechtliche Vorgaben eingehalten werden. Je nach Höhe und Lage kann eine Genehmigung nötig sein. Rücksprache mit dem Bauamt ist ratsam.
Die Höhe von Lärmschutzwänden richtet sich nach Schutzziel, Vorschriften und Umgebung. Meist liegen sie zwischen 2 und 6 Metern, höhere Wände sind mit Genehmigung möglich.
Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich des Umkreises.
Ja, wir bieten für unseren Hauptstandort ein duales Studium Bachelor of Arts (B.A.) an.
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