Ventilator 400 m³
Erstkunden und Mieter mit unregelmäßiger Geschäftsbeziehung hinterlegen bei der Anmietung des Betonschleifers eine Kaution.
Baugeräte aus dem Verleih darf nach Einweisung jeder bedienen. Eine spezielle Qualifikation muss nicht nachgewiesen werden.
Nein. Bautrockner werden zur Selbstabholung vermietet.
Die Abrechnung von Bautrocknern und Ventilatoren erfolgt kalendertäglich, da ein kontinuierlicher Betrieb angenommen wird.
Neben dem Baugeräteverleih bieten die Kategorien "Verdichtung", "Gartengeräte", "Baulicht" und "Stromerzeuger" eine große Auswahl weiterer Gerätschaften zur flexiblen Miete.
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