Fugenschneider FSH 350 B
Ja, ein Selbstbau ist grundsätzlich erlaubt, solange baurechtliche Vorgaben eingehalten werden. Je nach Höhe und Lage kann eine Genehmigung nötig sein. Rücksprache mit dem Bauamt ist ratsam.
Nach dem käuflichen Erwerb verfügen Sie frei über Ihre Maschine. Es werden unsererseits keine Bedingungen bezüglich des späteren Einsatzorts gestellt.
Die Höhe von Lärmschutzwänden richtet sich nach Schutzziel, Vorschriften und Umgebung. Meist liegen sie zwischen 2 und 6 Metern, höhere Wände sind mit Genehmigung möglich.
Wir pflegen einen respektvollen Umgang und fördern eine positive Teamatmosphäre, in der effektive Zusammenarbeit und Integration neuer Mitarbeiter im Fokus stehen.
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