Schrägaufzug SA 250
Ob eine Genehmigung nötig ist, hängt von Höhe, Standort und Nutzung ab. Meist gilt sie ab 2 Metern – im Zweifel beim Bauamt nachfragen.
Ja, wenn eine Gelangensbestätigung vorliegt und alle kaufmännischen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Unsere Gebrauchtmaschinen haben keine allgemein gültige Straßenzulassung.
Grundsätzlich ja, sofern zum Buchungstermin keine Folgemieten bestanden und kein fixer Mietzeitraum vereinbart wurde.
* Pflichtfelder