Fahrgerüst BGS 8.5
Die genehmigungsfreie Höhe variiert je nach Bundesland.
Abhängig von der Mauerhöhe, dem Boden und der Beanspruchung gilt als Faustregel: Mindestens 80 cm tief und 30 – 40 cm breit sollte ein Fundament für frei stehende Mauern sein.
Mauersteine werden auf ein festes Fundament gesetzt und Reihe für Reihe im Verbund mit versetzten Fugen gemauert. Bei Trockenmauern erfolgt das Setzen ohne Mörtel, indem die Steine passgenau verkeilt werden.
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