Rührgerät RGE 1500
Ja, wenn eine Gelangensbestätigung vorliegt und alle kaufmännischen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Grundsätzlich ja, sofern zum Buchungstermin keine Folgemieten bestanden und kein fixer Mietzeitraum vereinbart wurde.
Für viele Gebrauchtmaschinen stehen zusätzlich zur Standardausstattung weitere Anbauwerkzeuge zum Verkauf.
Berufliche Weiterbildungen für unsere Mitarbeiter werden von uns gefördert und gefordert. Hierzu gehören interne Fortbildungen sowie Zusatzqualifikationen.
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