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Rührwerk Gesamtansicht RGE 1500

Rührgerät RGE 1500

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Ja, ein Selbstbau ist grundsätzlich erlaubt, solange baurechtliche Vorgaben eingehalten werden. Je nach Höhe und Lage kann eine Genehmigung nötig sein. Rücksprache mit dem Bauamt ist ratsam.

Ja. Das Prüfbuch und die Wartungsprotokolle werden dem Käufer bei der Maschinenübergabe ausgehändigt.

In unserem Verkaufsbereich bieten wir Maschinen aus allen Produktkategorien zum Kauf an.

Häufig ja! Bitte informieren Sie sich über erforderliche Prüfungen für das Bestimmungsland vor dem Export.

Ja, im Rahmen der Öffnungszeiten bzw. wie vereinbart.

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