Rührgerät RGE 1500
Während der Miete von Baugeräten sind keine Wartungsarbeiten erforderlich, da alle Sicherheits- und UVV-Prüfungen vom Vermieter durchgeführt werden.
Fahrstraßen lassen sich beliebig in Reihe oder großflächig auslegen und optional mit einem Adapterstück über die Griffe miteinander verbinden.
Sie schließen bei der Kernbohrgeräte-Miete keine Maschinenbruchversicherung ab. Beschädigungen oder außerordentlicher Verschleiß werden dokumentiert und an die Schadensabteilung weitergeleitet.
Die Abrechnung von Bautrocknern und Ventilatoren erfolgt kalendertäglich, da ein kontinuierlicher Betrieb angenommen wird.
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