Rührgerät RGE 1500
Grundsätzlich ja, sofern zum Buchungstermin keine Folgemieten bestanden und kein fixer Mietzeitraum vereinbart wurde.
Für viele Gebrauchtmaschinen stehen zusätzlich zur Standardausstattung weitere Anbauwerkzeuge zum Verkauf.
Nach dem käuflichen Erwerb verfügen Sie frei über Ihre Maschine. Es werden unsererseits keine Bedingungen bezüglich des späteren Einsatzorts gestellt.
* Pflichtfelder