Rührgerät RGE 1500
Ja, wenn eine Gelangensbestätigung vorliegt und alle kaufmännischen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Die Rechnungssumme ist ausschließlich vor Auslieferung der Maschine zu zahlen.
Gerade auf innerstädtischen Baustellen oder beengten Zufahrten zählt jeder Zentimeter.
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