Elektro Gabelstapler FS 30 IE-650 II
Vor und nach jedem Einsatz werden Maschinen aus dem Verleih sorgfältig gewartet.
Ja, wenn eine Gelangensbestätigung vorliegt und alle kaufmännischen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Ob eine Genehmigung nötig ist, hängt von Höhe, Standort und Nutzung ab. Meist gilt sie ab 2 Metern – im Zweifel beim Bauamt nachfragen.
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