Elektro-Stapler FS 35 IE-482
Häufig ja! Bitte informieren Sie sich über erforderliche Prüfungen für das Bestimmungsland vor dem Export.
Im Feld Bemerkungen können Sie eine Kontaktinformation hinterlassen.
Die genehmigungsfreie Höhe variiert je nach Bundesland.
Abhängig von der Mauerhöhe, dem Boden und der Beanspruchung gilt als Faustregel: Mindestens 80 cm tief und 30 – 40 cm breit sollte ein Fundament für frei stehende Mauern sein.
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