Geländegabelstapler FS 50 GDI-550
In unserem Hauptsitz und ausgewählten Niederlassungen besetzen wir jedes Jahr ca. 10 bis 15 neue Ausbildungsstellen in verschiedenen Berufen.
Die Höhe von Lärmschutzwänden richtet sich nach Schutzziel, Vorschriften und Umgebung. Meist liegen sie zwischen 2 und 6 Metern, höhere Wände sind mit Genehmigung möglich.
Häufig ja! Bitte informieren Sie sich über erforderliche Prüfungen für das Bestimmungsland vor dem Export.
Abhängig von der Mauerhöhe, dem Boden und der Beanspruchung gilt als Faustregel: Mindestens 80 cm tief und 30 – 40 cm breit sollte ein Fundament für frei stehende Mauern sein.
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