Gelände-Stapler FS 30 GDB-470
Die Anlieferung erfolgt ebenerdig, frei Bordsteinkante an die bestätigte Lieferadresse.
Im Feld Bemerkungen können Sie eine Kontaktinformation hinterlassen.
Ja, ein Selbstbau ist grundsätzlich erlaubt, solange baurechtliche Vorgaben eingehalten werden. Je nach Höhe und Lage kann eine Genehmigung nötig sein. Rücksprache mit dem Bauamt ist ratsam.
Die Höhe von Lärmschutzwänden richtet sich nach Schutzziel, Vorschriften und Umgebung. Meist liegen sie zwischen 2 und 6 Metern, höhere Wände sind mit Genehmigung möglich.
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