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Starrer Teleskoplader TSS 420 mit 2 t Tragkraft & 4,35 m Hubhöhe

Teleskoplader TSS 420

  • max. Tragkraft: 2000 kg
  • max. Hubhöhe: 4.35 m
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Für die Nutzung eines Teleskopstaplers als Personenarbeitsbühne muss ein Anschluss für die Korbsteuerung vorhanden sein. Die allermeisten starren Teleporter verfügen nicht über einen solchen Anschluss, weshalb die Nutzung eines Arbeitskorbes nicht erlaubt ist. 

Bei Übergabe erhalten Mieter eine ausführliche Einweisung in die Bedienung des Teleskopstaplers. 

Das Fahren von Teleskopstaplern bis 20 km/h bbH im öffentlichen Verkehrsraum bedarf mindestens der Fahrerlaubnisklasse L

Einen Teleskopstapler fahren darf, wer gem. DGUV Grundsatz 308-009 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopmaschinen“ mindestens 18 Jahre alt ist (Ausnahme: Berufsausbildung ab 16), für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet ist und seine Befähigung nachweisen kann.

Unter bestimmten Voraussetzungen und nach Anmeldung bei der zuständigen Behörde dürfen Teleskopmaschinen im öffentlichen Straßenraum bewegt werden.

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