Teleskoplader TSS 420
Bediener von Schwerlast-Teleskopladern müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und eine Befähigung zur Bedienung nachweisen können.
Teleskopstapler sind Baumaschinen mit oder ohne Drehkranz und hydraulisch ausschiebbarem Mast, dem Teleskoparm. Sie gehören zur Familie der Flurförderfahrzeuge und gelten aufgrund der Vielzahl wechselbarer Anbauwerkzeuge als Multifunktionsmaschinen.
Das Fahren von Teleskopstaplern bis 20 km/h bbH im öffentlichen Verkehrsraum bedarf mindestens der Fahrerlaubnisklasse L.
Schwerlast-Teleskoplader agieren ohne Abstützung, was ein entsprechendes Kontergewicht erfordert. Der größte Schwerlast-Telelader in der Vermietung wiegt circa 25.500 kg.
Ja, die Produktbezeichnung von Teleskopladern liefert erste Informationen zur Leistung und Größe.
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