Einen Teleskopstapler fahren darf, wer gem. DGUV Grundsatz 308-009 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopmaschinen“ mindestens 18 Jahre alt ist (Ausnahme: Berufsausbildung ab 16), für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet ist und seine Befähigung nachweisen kann.