Teleskopstapler TSS 625
Teleskopstapler stehen nur gewerblichen Mietern zur Verfügung.
Die Teleskopstapler Miete wird jeweils zum 15. des Monats und zum Monatsende rückwirkend, jedoch spätestens nach Mietende abgerechnet.
Viele unterschiedliche Anbaugeräte machen Teleskopstapler zu multifunktionalen Baumaschinen.
Rotoren sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen und nicht zulassungspflichtig. Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist jedoch an viele Voraussetzungen geknüpft.
Ja, drehbare Teleskopstapler werden regelmäßig mit einem manuellen Vakuumsauger ausgestattet und im Glasbau eingesetzt.
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