Teleskopstapler TSR 2460
Ja, die starren Teleporter der Vermietung erfüllen die Vorgaben gemäß StVZO.
Starre Telelader werden u. a. in der Baubranche, in der Landwirtschaft, von Kommunen und Veranstaltungsunternehmen eingesetzt.
Unter bestimmten Voraussetzungen und nach Anmeldung bei der zuständigen Behörde dürfen Teleskopmaschinen im öffentlichen Straßenraum bewegt werden.
Ja, der Transport von starren Teleskopstaplern von und zur Einsatzstelle kann auf Wunsch vom Kunden selbst organisiert werden. Die Regel ist jedoch der Transport durch den Vermieter.
Die maximale Reichweite bei starren Teleskopstaplern im Verleih beträgt 13,08 m.
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