Radlader RL 35
Ja, die Selbstabholung von Radladern ist grundsätzlich ist möglich.
Die Ladekapazität und Lenkart sind wichtige Entscheidungskriterien bei der Wahl des passenden Radladers.
Nein, jedoch werden Fehlmengen in Rechnung gestellt.
Die Mindestmietzeit für Radlader beträgt 1 Arbeitstag inkl. 8 Betriebsstunden.
Die Abholung des Radladers am Vorabend der Miete ist nach Absprache möglich.
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