Radlader RL 35
Radlader bis 20 km/h dürfen mit Führerschein Klasse 5 oder L gefahren werden.
Radlader gehören zur Gruppe der Erdbewegungsmaschinen.
Transportkosten für Radlader werden kilometergenau kalkuliert.
Die Ladekapazität und Lenkart sind wichtige Entscheidungskriterien bei der Wahl des passenden Radladers.
Unter Einhaltung bestimmter Richtlinien dürfen Radlader auf der Straße gefahren werden.
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