Kompaktlader KL 35.24
Ja, ein Selbstbau ist grundsätzlich erlaubt, solange baurechtliche Vorgaben eingehalten werden. Je nach Höhe und Lage kann eine Genehmigung nötig sein. Rücksprache mit dem Bauamt ist ratsam.
Produktabhängig wird eine Maschinenbruchversicherung mit angeboten.
Ja, wenn eine Gelangensbestätigung vorliegt und alle kaufmännischen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Derzeit bieten wir noch keine Wartungs- und Serviceverträge für unsere Kaufmaschinen an.
Baustellenstapler müssen robust und geländetauglich sein. Allradantrieb, grobe Reifen und eine gute Federung sorgen für Stabilität – Vollkabine und Beleuchtung für Einsatzbereitschaft bei jedem Wetter.
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