Kompaktlader KL 25.18
Ja. Alle Hoflader stehen ebenfalls Privatnutzern zur Verfügung.
Die Abholung des Radladers am Vorabend der Miete ist nach Absprache möglich.
Radlader bis 20 km/h dürfen mit Führerschein Klasse 5 oder L gefahren werden.
Die Reinigung des Radladers durch den Mieter wird empfohlen, da Reinigungsaufwand in Rechnung gestellt wird.
Die Ladekapazität und Lenkart sind wichtige Entscheidungskriterien bei der Wahl des passenden Radladers.
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