Kompaktlader KL 25.18
Unter Einhaltung bestimmter Richtlinien dürfen Radlader auf der Straße gefahren werden.
Ja. Alle Hoflader stehen ebenfalls Privatnutzern zur Verfügung.
Neben der Standardschaufel stehen für alle Radlader und Kompaktlader Palettengabeln zur Verfügung. Für viele Bauarten gibt es zusätzlich Klappschaufeln und Steinschaufeln zur Miete.
Radlader bis 20 km/h dürfen mit Führerschein Klasse 5 oder L gefahren werden.
Nein, jedoch werden Fehlmengen in Rechnung gestellt.
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