Radlader RL 50
Nach dem käuflichen Erwerb verfügen Sie frei über Ihre Maschine. Es werden unsererseits keine Bedingungen bezüglich des späteren Einsatzorts gestellt.
Für verkaufte Maschinen zurzeit noch nicht. Bis es so weit ist, stehen wir Ihnen gerne als fachkompetenter Tippgeber zur Verfügung.
Häufig ja! Bitte informieren Sie sich über erforderliche Prüfungen für das Bestimmungsland vor dem Export.
Abhängig von der Mauerhöhe, dem Boden und der Beanspruchung gilt als Faustregel: Mindestens 80 cm tief und 30 – 40 cm breit sollte ein Fundament für frei stehende Mauern sein.
Bevor Sie Ihr Kaufgerät bekommen erfolgt eine komplette Durchsicht und Funktionsprüfung der Maschine sowie eine Erneuerung der UVV. Das Gerät wird Ihnen vollgetankt und gereinigt übergeben.
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